Anmeldung und Finanzierung

Die Anmeldung zur logopädischen Abklärung oder Therapie erfolgt telefonisch oder schriftlich durch eine offizielle Abklärungsstelle (z.B. Inselspital Bern, Erziehungsberatung des Kantons Bern) oder durch den Kinderarzt oder die Kinderärztin.

Erziehungsberechtigte, Früherziehungsdienste, Schullogopädinnen und -logopäden oder Kindergarten- und Schullehrpersonen können auch direkt mit mir Kontakt aufnehmen. Ist eine gültige Kostengutsprache vorhanden, kann ich bei freier Kapazität mit der Therapie beginnen. Ist noch eine Abklärung erforderlich, empfehle ich bei Schulkindern, sich dafür an die Schullogopädin zu wenden. Vorschulkinder können bei mir zur Abklärung angemeldet werden.

Die logopädische Abklärung ist für die Erziehungsberechtigten kostenlos. Bei Kindern und Jugendlichen mit schweren Sprach- und Schriftspracherwerbsstörungen werden die Kosten für die Therapie für Vorschulkinder auf Gesuch hin vom Amt für Integration und Soziales des Kantons Bern (AIS) übernommen. In einzelnen und begründeten Fällen erfolgt die Kostenübernahme nach Schulabschluss bis 20-jährig. 

Therapien für Kindergarten- und Schulkinder werden auf Gesuch hin von der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD) finanziert. Die Logopädie erfolgt in der Regel jedoch im Rahmen des erweiterten Schulangebots.

Wenn nach einer Abklärung keine Kostengutsprache durch das AIS erfolgt, die Erziehungsberechtigten aber dennoch eine logopädische Therapie oder Beratung wünschen, werden die Kosten privat in Rechnung gestellt.